
Unsere Leistungen
Prüfung
von Leitern und Tritten
gem. DGUV Information 208-016
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung müssen auch Leitern und Tritte, die in Betrieben oder auch öffentlichen Einrichtungen genutzt werden, regelmäßig geprüft werden. Die sogenannte Leiterprüfung darf dabei nur von einem ausgebildeten Fachmann durchgeführt werden. Dieser kontrolliert vor Ort unter anderem die Gelenke, Nieten und Holme einer Leiter und stellt so sicher, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Kontaktieren Sie uns – Wir gehen für Sie gerne hoch hinaus.