
Unsere Leistungen
Brandschutzhelferausbildung
gemäß DGUV V 1 § 22 Abs. 2, ArbSchG §10 Abs.2.
Brände gehören zu den größten Gefährdungen in Betrieben und können innerhalb kürzester Zeit erhebliche Personen- und Sachschäden verursachen. Umso wichtiger ist es, Mitarbeitende auf solche Situationen vorzubereiten. Die Ausbildung von Brandschutzhelfern ist daher nicht nur eine wertvolle Sicherheitsmaßnahme, sondern nach § 10 Arbeitsschutzgesetz und der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) auch gesetzlich vorgeschrieben.
Wir bieten Ihnen eine praxisnahe Brandschutzhelferausbildung nach den aktuellen rechtlichen Vorgaben an. Ziel ist es, Mitarbeitende in die Lage zu versetzen, Brände frühzeitig zu erkennen, Gefahren richtig einzuschätzen, Entstehungsbrände zu bekämpfen und im Ernstfall für eine sichere Evakuierung zu sorgen. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern und führen die Brandschutzhelferschulung für Ihre Mitarbeiter kompetent und zuverlässig durch.